Gast werden kann, wer weniger als 1.200 EUR (netto) Monatseinkommen als Haushaltsvorstand oder Alleinerziehende*r oder als Einzelperson hat (zuzüglich 300 EUR für jedes weitere Familienmitglied oder Kind im Haushalt).
Dazu zählen:
- Arbeitslosengeld I-Beziehende
- Arbeitslosengeld-II/Bürgergeld-Beziehende
- Menschen außerhalb des Erwerbslebens, die Grundsicherung erhalten
- Rentenbeziehende (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, ...)
- Inhaber*innen des Dresden-Passes oder Tafelausweises
- Selbstständige und Freiberufler*innen mit einem Netto-Einkommen unterhalb von 1.200 EUR monatlich
- Auszubildende
- Student*innen mit Bafög-Bezug
- Berechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezieher*innen von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Als Einkommensnachweise können vorgelegt werden:
- Bescheide zu ALG I und ALG II/Bürgergeld
- Bescheide zur Grundsicherung
- Rentenbescheide
- Dresden-Pass
- Tafel-Ausweis
- Wohngeldbescheide
- Bescheide nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz
- Einkommensteuerbescheide vom Finanzamt